Sicherheitsbewertung für Kosmetik: weniger Aufwand dank Outsourcing

Wenn Sie innerhalb der EU kosmetische Mittel verkaufen möchten, müssen Sie strenge Vorgaben erfüllen. Das gilt auch für Naturkosmetika. Die EU-weit gültige Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 schreibt insbesondere eine Sicherheitsbewertung vor. Ergänzend verdient die deutsche Kosmetik-Verordnung Ihre Aufmerksamkeit. Diese rechtlichen Bestimmungen gewährleisten einen konsequenten Gesundheits- und Verbraucherschutz, bedeuten für Hersteller und Händler aber einen enormen bürokratischen Aufwand.

Sie wollen sich von diesem Aufwand entlasten und Ihren Fokus auf das Kerngeschäft richten? Beauftragen Sie Ihren etablierten Lohnhersteller mit der Sicherheitsbewertung für Kosmetik!

Was ist die EU-KosmetikV zur Sicherheitsbewertung von Kosmetik?

Bei der EU-Verordnung 1223/2009 (EU-KosmetikV) handelt es sich um ein umfangreiches Werk, das unmittelbar in sämtlichen Mitgliedsstaaten gilt. Die Verordnung findet zugleich bei einer Vielzahl an Kosmetikprodukten Anwendung. Sie bezieht sich auf alle Kosmetika, die mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen und kosmetischen Zielen dienen. Beispiele sind Schönheitscremes, Deosprays, diverse Lippenstifte und Shampoos. Steht die medizinische Rolle eines Produkts im Vordergrund, gilt die Verordnung nicht. Hier gibt es zahlreiche Grenzfälle. Führt ein Mundwasser vornehmlich zu frischem Atem? Oder bekämpft es Parodontitis? Im ersten Fall liegt ein Kosmetikprodukt vor, im zweiten Fall ein Medizinprodukt.


Zweck und Umfang der Sicherheitsbewertung für Kosmetik

Die EU-KosmetikV enthält zahlreiche Bestimmungen, die vor dem Inverkehrbringen erfüllt sein müssen. Es ist hierbei unerheblich, ob Sie die Naturkosmetika in der EU produzieren oder importieren. Zu Ihren Pflichten gehört zum Beispiel, dass Sie eine verantwortliche Person benennen. Diese Person stellt vor der Markteinführung sicher, dass Ihr kosmetisches Mittel inklusive Verpackung allen rechtlichen Anforderung entspricht. Eine große Bedeutung kommt der Sicherheitsbewertung für Kosmetik zu, die detaillierten Bestimmungen entnehmen Sie dem Art. 10 der EU-KosmetikV sowie den zahlreichen Anhängen.

Grundsätzlich soll die Sicherheitsbewertung für kosmetische Mittel garantieren, dass sämtliche gesundheitlichen Risiken ausgeschlossen sind.

Das betrifft mehrere Dimensionen:

  • Die verwendeten Stoffe dürfen separat sowie in Wechselwirkung keine unzulässigen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Das müssen Sie im Rahmen einer Sicherheitsbewertung für Kosmetik überprüfen lassen.
  • Auf Gefahren müssen Sie mit Warnhinweisen aufmerksam machen.
  • Die EU setzt wissenschaftlich fundierte Anwendungshinweise voraus. Diese sollen unter anderem eine Überdosierung und einen falschen Gebrauch verhindern.

Die Ergebnisse der Sicherheitsbewertung für Kosmetik fließen in die zusätzlich erforderliche Produktinformationsdatei (Art. 11) ein. Die Sicherheitsbewertung zeichnet sich durch ihren systematischen Ansatz und ihre Standardisierung aus. Das gewährleistet, dass die zuständigen Behörden die Resultate nachvollziehen und mögliche Risiken sofort identifizieren können.

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Sicherheitsbewertung für Kosmetik als große Herausforderung

Eine Sicherheitsbewertung für Kosmetik geht mit einem beträchtlichen Aufwand einher. Die Durchführung und Dokumentation kosten Zeit und Geld. So müssen Verantwortliche jeden einzelnen Stoff der Rezeptur sowie die Wechselwirkungen zwischen den Substanzen bewerten. Das Urteil hängt auch von der Konzentration der einzelnen Stoffe sowie der konkreten Anwendung und Dosierung ab. Für eine Hautsalbe können zum Beispiel andere Regelungen als für ein Mundwasser gelten. Das Erstellen von Anwendungs- und Warnhinweisen erweist sich ebenfalls als kompliziert. So muss die Anleitung detaillierte Angaben zum normalen und sicheren Gebrauch beinhalten. Sie gibt unter anderem über die Häufigkeit, die Dosierung und die Anwendungsgebiete am Körper Aufschluss. Ein typischer Warnhinweis für Kosmetika ist, dass Nutzer den Kontakt mit Augen und dem Intimbereich vermeiden sollten.

Eine Sicherheitsbewertung für Kosmetik thematisiert auch mögliche Verunreinigungen, die während des Produktionsprozesses oder in Wechselwirkung mit der Verpackung entstehen können. Hier gilt es, die jeweiligen Vorschriften exakt umzusetzen. Teilweise erlaubt die EU-Verordnung Ausnahmen, verlangt jedoch eine ausführliche Begründung. Im Kosmetikprodukt befinden sich Spuren einer verbotenen Substanz, die Konzentration liegt aber deutlich unter dem entsprechenden Grenzwert? In diesem Fall legen Sie in der Sicherheitsbewertung für Ihr Kosmetik dar, warum sich dies aus technischen Gründen nicht verhindern lässt.


Die Sicherheitsbewertung für Kosmetik Profis überlassen

Als Lohnhersteller für Naturkosmetika übernehmen wir nicht nur die Fertigung, wir kümmern uns auch um die Sicherheitsbewertung für Ihre Kosmetik und alle damit einhergehenden bürokratischen Herausforderungen. Zu unseren Leistungen gehören die Datenerfassung und die toxikologische Bewertung sämtlicher Inhaltsstoffe und der gesamten Rezeptur. Auch nach der erfolgreichen Markteinführung unterstützen wir Sie fachkundig: Wir überwachen den Gesetzgebungsprozess und passen die Sicherheitsbewertung für Kosmetik bei Änderungen an. Die EU-KosmetikV zeichnet sich durch häufige Überarbeitungen aus: So können aktuell erlaubte Substanzen künftig verboten sein oder die EU verlangt erweiterte Warnhinweise.

Die Beauftragung eines Kosmetik Lohnherstellers für eine externe Sicherheitsbewertung von Private Label Kosmetik bietet zahlreiche überzeugende Gründe. In einer Branche, die von Vertrauen und Qualität geprägt ist, ist die Gewährleistung der Sicherheit und Wirksamkeit Ihrer Produkte von entscheidender Bedeutung. Wir als erfahrener Lohnhersteller verfügen über das Fachwissen und die Ressourcen, um eine umfassende Sicherheitsbewertung durchzuführen und sicherzustellen, dass Ihre Kosmetikprodukte den höchsten Standards entsprechen. Darüber hinaus spielt die Zertifizierung von Kosmetik eine zentrale Rolle bei der Marktzulassung und dem Vertrauen der Verbraucher. Durch die Zusammenarbeit können Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte alle erforderlichen Zertifikate und Qualitätsprüfungen erfolgreich durchlaufen, was Ihr Markenimage stärkt und Ihre Produkte für den Markt wettbewerbsfähig macht.

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Wir von Von Häring ® sind Lohnhersteller für Naturkosmetik.
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